Landkreis schränkt Wasserentnahme ein | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landkreis schränkt Wasserentnahme ein

Aufgrund der inzwischen anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis ab 27.06.2025 die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen aus Oberflächengewässern (Ausnahmen für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse, z.B. Land- und Obstbaubetriebe) untersagt.

Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen wird in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt sowohl für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern als auch für Grundwasserentnahmen aus Brunnen.

Die Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen: