Aufgrund der inzwischen anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis ab 27.06.2025 die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen aus Oberflächengewässern (Ausnahmen für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse, z.B. Land- und Obstbaubetriebe) untersagt.
Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen wird in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt sowohl für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern als auch für Grundwasserentnahmen aus Brunnen.
Die Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen: