Nach Verabschiedung der neuen Hebesteuersatzung für die Grund- und Gewerbesteuern im Gemeinderat am 12.12.2025 wurden Anfang dieser Woche die neuen Abgabebescheide durch die Verwaltung erstellt und versandt.
Folgende Hebeseätze gelten ab 01.01.2025:
Grundsteuer A: 700 v. H.
Grundsteuer B: 540 v. H.
Gewerbesteuer: 390 v.H.
Die Satzung finden Sie hier veröffentlicht.
Die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B war notwendig um die geforderte Aufkommensneutralität durch die Grundsteuerreform für die Gemeinde zu erreichen. Die Anpassung der Gewerbesteuer wurde durch die Kommunalaufsicht gefordert, um die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen beim Land zu schaffen.
Aufgrund der Grundsteuerreform enthalten die Abgabenbescheide ab diesem Jahr sowohl die Grundsteuer A als auch die Grundsteuer B. Sofern Sie die Grundsteuer A- Flächen verpachtet haben, sollten Sie sich mit ihrem Pächter in Verbindung setzen, um die Erstattung der Grundsteuern mit diesem zu besprechen.
Sie haben Bedenken ob ihr Abgabenbescheid richtig ist? Das Finanzministerium hat eine Hilfestellung zur Überprüfung zur Verfügung gestellt:
Sofern Sie Fragen zu ihrem Bescheid haben, nehme ich mir gerne die Zeit für ein erläuterndes Gespräch.